Spezialisten für eine ärztliche Zweitmeinung - Warum eine ärztliche Zweitmeinung so wichtig sein kann

„Second Opinion“: Die Welt der Medizin hat sich verändert – Patienten und ihre Angehörige profitieren heute von einer Transparenz im Gesundheitswesen, wie wir sie noch nie kannten. Ein Beispiel: Heute lässt sich über den Leading Medicine Guide mit wenigen Klicks genau der Spezialist finden, der sich auf die jeweilige Krankheit oder die Beschwerden konzentriert. Und es sei „nur“ für eine ärztliche Zweitmeinung. Denn die sorgt für noch mehr Durchblick!

Zweitmeinung? Darunter versteht man die unabhängige Begutachtung eines ärztlichen Befundes durch einen zweiten Arzt. Wenn eine Diagnose nicht eindeutig ist, wenn eine vorgeschlagene Therapie hinterfragt werden soll – oder wenn Patienten ganz einfach das Bedürfnis nach einem Höchstmaß an Sicherheit haben: Dann ist eine ärztliche Zweitmeinung angebracht, die im Idealfall alle Zweifel beseitigt.

Gute Fachärzte schlagen schon beim kleinsten Zweifel vor, einen zweiten Befund einzuholen. Und wenn Patienten sich ihrerseits ein besseres Gefühl bei Diagnose oder Behandlungsmethoden verschaffen möchten, werden einfühlsame Top-Ärzte dieses Anliegen unterstützen. Oft beraten Spezialisten nämlich gemeinsam mit Kollegen aus anderen Fachbereichen, wie die beste Therapie aussehen könnte.

Zweitmeinung: Wann soll sie eingeholt werden?

Sicher: Einer eindeutigen Diagnose eines Spezialisten kann man in aller Regel vertrauen. Die zweite Einschätzung, die sich ebenso auf eine Erkrankung beziehen kann wie auf eine Behandlungsmaßnahme, kommt vor allem bei schwerwiegenden Therapiemaßnahmen in Frage. Wenn es darum geht, eine unnötige Operation zu vermeiden. Oder darum, eine Fehldiagnose zu vermeiden, die zur Einnahme falscher Medikamente, zu unangebrachten Bestrahlungen oder zu anderen Maßnahmen führen kann, die schlimme Folgen haben könnte.

So kann es beispielsweise bei Krebserkrankungen oder vor schweren Wirbelsäulenoperationen enorm wichtig sein, aus verschiedenen Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Aber auch bei jedem anderen chirurgischen Eingriff, der einen längeren Krankenhausaufenthalt erfordert, oder bei einer Behandlung mit Medikamenten, die stärkere Nebenwirkungen haben könnten, fragen sich Patienten heute oft: Ist es nicht sinnvoll, die Therapie abklären zu lassen? Ist es nicht besser, wenn zwei Ärzten die Situation beurteilen? Allerdings: Wenn die Zeit drängt, etwa bei Krebs im fortgeschrittenen Stadium, stellt sich die Frage, ob das Einholen einer Zweitmeinung überhaupt noch durchführbar ist. Dann müssen die Betroffenen die Entscheidung gegenüber einem frühzeitigen Therapiebeginn abwägen.

Ist die ärztliche Zweitmeinung gewünscht?

Das sind die Pflichten des behandelnden Arztes:

Deutschland: Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung und das Bundesministerium für Justiz haben gemeinsam eine „Charta der Patientenrechte in Deutschland“ herausgegeben. Darin wurde festgeschrieben, dass Patienten grundsätzlich ein Recht auf das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung haben. Dies bedeutet, dass Ärzte kooperieren müssen, wenn ein Patient den Wunsch einer Beurteilung durch einen zweiten, unabhängigen Arzt hat.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht. Zwar ist der behandelnde Arzt zu einigen Dingen verpflichtet: Er muss seinen Patienten Einblick in die Krankenakte zu ermöglichen und ihm – gegen Kostenerstattung – Kopien oder Ausdrucke zur Verfügung stellen. Die Originalunterlagen muss der Arzt allerdings nicht herausgeben. Es gibt auch keinen Anspruch darauf, subjektive Aufzeichnungen des Arztes einzufordern. Etwaige Unterlagen, die im Rahmen von psychiatrischen Behandlungen erstellt wurden, sind ebenfalls vom Einsichtsrecht ausgenommen.

Auch hier gilt: Jeder Arzt, der in erster Linie am Wohle seiner Patienten interessiert ist, wird alles tun, um die Zweitmeinung ohne Hindernisse zu ermöglichen. Schließlich profitiert er auch davon – weil so nahezu garantiert eine falsche Therapie ausgeschlossen wird. Außerdem gilt: Je besser die Unterlagen, die der Arzt zur Verfügung stellt, desto geringer die Belastung für den Patienten. Denn so hat der zweite Arzt für seine „second opinion“ aussagekräftige Behandlungsunterlagen zur Verfügung, was oftmals eine Wiederholung von diagnostischen Maßnahmen erspart.

Arztsuche für die ärztliche Zweitmeinung

Das Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung ist selbstverständlich nur sinnvoll, wenn der zweite Arzt über große Erfahrung auf dem relevanten Fachgebiet verfügt. Dabei können Patienten abwägen: Vertraut man auf den Tipp, den der behandelnde Arzt gibt? Oder ist es nicht besser, gleich im Leading Medicine Guide nachzuschauen – wo zahlreiche herausragende Spezialisten aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nach Fachgebieten und sogar nach Behandlungsschwerpunkten aufgelistet sind? Das ist die Transparenz, die sich Patienten wünschen: Hier kann der genau passende Facharzt für eine Erkrankung oder Behandlung gefunden werden!

Anfallende Kosten bei einer ärztlichen Zweitmeinung

Wer trägt die Kosten? Diese Frage ist nicht einheitlich zu beantworten. Daher ist es in jedem Fall ratsam, vor dem Aufsuchen des zweiten Arztes bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen. So lassen sich negative Überraschungen vermeiden, die vielleicht nur auf kleinen Fehlern basieren. Also: Einfach bei der privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse nachfragen!

Eines dürfen Patienten in keinem Fall tun: Wer dem zweiten Arzt gegenüber verschweigt, dass bereits ein Befund erhoben wurde, kann Schwierigkeiten mit der Kasse bekommen. Denn wenn dieser Arzt die Behandlung als Erstuntersuchung abrechnet, kann der Patient zur Verantwortung gezogen werden. Übrigens: Von welchem Arzt man sich nach dem Einholen von zwei Meinungen behandeln lässt, steht dem Patienten frei.

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